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Antragformular Ehrenzeichen
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Richtlinien für ein Ehrenzeichen

§ 1 Stiftung des Ehrenzeichens

 

Anlässlich seines 25jährigen Bestehens führt der Kreisfeuerwehrverband Mainz‑Bingen e.V. gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 11.Mai.2007 das

EHRENZEICHEN des KREISFEUERWEHRVERBANDES MAINZ‑BINGEN e.V.

ein.

 

§ 2 Ausführung des Ehrenzeichens

 

Das Ehrenzeichen wird in den Stufen BRONZE, SILBER und GOLD verliehen.

 

Es zeigt das unbekrönte Wappen des Landkreises Mainz-Bingen, flankiert von roten Flammen und goldenem Lorbeerlaub, überragt von gekreuzten Beilen, deren Metallteile silberfarbig sind, und einem silbernen Feuerwehrhelm.

Den oberen bzw. unteren Abschluss bildet der Schriftzug „KFV“ bzw. „Mainz-Bingen“ (siehe Abbildung). Das Ehrenzeichen hat die Maßen von ca. 25 x 25 mm.

Der Schriftzug „Mainz-Bingen“ sowie die Umrandung des Ehrenzeichens sind in der Metallfarbe der jeweiligen Auszeichnungsstufe ausgeführt.

 

Die zivile Auszeichnungsvariante wird an einer rückseitig angebrachten Nadel getragen.

 

 

 

Die Tragweise für die an der Dienstkleidung (Uniform) zu tragende Form der Auszeichnung besteht aus einer Bandschnalle (Interimspange) mit Ehrenzeichenauflage.

 

Die zu unterlegende Bandschnalle hat eine Breite von ca. 12 mm und eine Länge von ca. 28 mm. Das aufzulegende Band ist dreigeteilt in den Farben rot/blau/rot gehalten. Die Bandkanten sind den Stufen entsprechend bronze, silber- bzw. goldfarbig und ca. 2 mm breit. Die eigentliche Auszeichnung wird auf das Band aufgesetzt.

 

§ 3 Kriterien für die Verleihung

 

Das Ehrenzeichen wird aufgrund von Verdiensten um das Feuerwehrwesen verliehen.

Im Focus sollen hierbei Verdienste im Zuständigkeitsbereich des KFV Mainz‑Bingen e.V. stehen.

 

Das Ehrenzeichen wird nicht mit der ausschließlichen Begründung „langjährige Zugehörigkeit zu einer Feuerwehr oder einem Verband“ verliehen.

Maßgebend sind ausschließlich Verdienste und Würdigkeit.

 

Das Ehrenzeichen soll in der Regel gemäß der Stufung Bronze – Silber – Gold verliehen werden.

 

Die Stufe Silber wird für besondere, die Stufe Gold für herausragende Verdienste verliehen.

 

Soll aufgrund der besonderen Verdienste des zu Ehrenden[1] die Stufe Silber als Erstauszeichnung verliehen werden, ist dies vom Antragsteller entsprechend zu begründen und vom geschäftsführenden Vorstand zu befürworten.

 

Die Stufe Gold kann erst nach der Stufe Silber verliehen werden.

 

Der Vorstand des KFV Mainz‑Bingen kann weiterführende Regelungen im Rahmen einer Ausführungsanweisung festlegen.

 

 

§ 4 Beantragung des Ehrenzeichens

 

Das Ehrenzeichen ist unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formblattes beim geschäftsführend Vorstand des KFV Mainz‑Bingen e.V. zu beantragen.

 

Zum Antrag berechtig sind die Führungskräfte (Wehrführer bzw. Wehrleiter und deren Stellvertreter) der Mitgliedswehren des KFV Mainz‑Bingen e.V., die Träger der Feuerwehren im Landkreis Mainz‑Bingen (Gemeindeverwaltungen/Bürgermeister), die Kreisverwaltung, der Landrat und der Kreisfeuerwehrinspekteur -KFI (incl. dessen Stellvertreter) des Landkreises Mainz-Bingen und sowie die Mitglieder des Vorstandes des KFV Mainz‑Bingen e.V..

Über die Zulässigkeit von Anträgen anderer Antragssteller entscheidet der geschäftsführende Vorstand im Einzelfall.

 

Die Anträge für die Ehrung sind kurz und den Tatsachen entsprechend zu begründen. Dabei müssen die Verdienste und die Würdigung des zu Ehrenden erkennbar sein.

 

Der geschäftsführenden Vorstand entscheidet über die Anträge.

Wird ein Antrag abgelehnt, so erhält der Antragsteller eine entsprechende Information, i. d. R. mit einer kurzen Begründung der Ablehnung.

 

§ 5 Schutzgebühr

 

Für die Verleihung des Ehrenzeichens wird eine Schutzgebühr von 10€ erhoben.

Diese ist vom Antragsteller zu zahlen.

 

Die Schutzgebühr wird vom Vorstand festgelegt und auf der Internetseite des KFV (www.kfv-mainz-bingen.de/) veröffentlicht.

 

 

§ 6 Verleihung des Ehrenzeichens

 

Die Verleihung des Ehrenzeichens soll in einem würdigen Rahmen erfolgen.

Bevorzug sind Veranstaltungen des KFV (z. B. der Delegiertentag) als Rahmen zu wählen.

Der geschäftsführende Vorstand kann im Einzellfall andere Veranstaltungen für die Auszeichnung zulassen.

 

Die Verleihung soll grundsätzlich durch ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des KFV Mainz-Bingen e.V. erfolgen.

 

§ 7 Aberkennung des Ehrenzeichens

 

Erweist sich der Geehrte im Nachhinein als unwürdig, kann das Ehrenzeichen aberkannt werden. Hierzu bedarf es einer Mehrheitsentscheidung des Vorstandes.

 

 

§ 8 Trageweise des Ehrenzeichens

 

Die Trageweise der Ehrenzeichens richtet sich nach den offiziellen Richtlinien über das Tragen von Orden und Ehrenzeichen.

 

 

 

 

 

Geschäftsführender Vorstand:

 

 

 

 

 

………………………………….    ………………………………….    ………………………………….   

1. Vors. Ralf Welpe                       stv. Vors. Andreas Ludwig               stv. Vors. Christian Berg

 

 

 

 

 

……………………………………..           ………………………………….   

Geschäftsführer Stefan Danner              Kassierer Stefan Polzer

 

 

[1]     Ausschließlich aufgrund der vereinfachten Lesbarkeit wird in diesem Dokument die männliche Wortform verwendet.

 

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